Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Veräußerung, Verwaltung, Vermietung, Neugestaltung und Bebauung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Ferner: Die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in Unternehmen, deren Gegenstand der An- und Verkauf, die Entwicklung und die Bebauung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie der Erwerb von Beteiligungen ist.
Tätigkeiten im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung werden nicht ausgeführt.