Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf und Verkauf, die Entwicklung, Beplanung, Teilung, Vermarktung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden aller Art sowie die Vermittlung von Fertig- und Massivhäusern, von Baufinanzierungen, von Bausparverträgen, von Versicherungen und ausländischen Kapitalanlagen sowie die Vermittlung von Grundstücken einschließlich sämtlicher Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung.