Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung, Entwicklung und Verwaltung von eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, Maßnahmen und Dienstleistungen sowie die Übernahme der Komplementärstellung in KG's, insbesondere der CeBaG Objekt Prenzlauer Allee 34 GmbH & Co. KG.