Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme aller Managementaufgaben und die Betreuung für und von Künstlern aller Sparten, die Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Werken der Unterhaltungsmusik (Musikverlag). Die Organisation und Durchführung von Musikveranstaltungen sowie die Produktion und Vermarktung von Musik, Musikern und Musikgruppen (Label).