Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) An- und Verkauf von Immobilien,
b) Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung, auch unter Verwendung Vermögenswerten Dritter,
c) Vorbereitung und Durchführung von Baubetreuung im fremden Namen für fremde Rechnung.