Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die renditeorientierte Verwaltung und Management eigenen Vermögens durch Erwerb, Gründung, Restrukturierung und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften berechtigt, die dem vorgenannten Zweck des Unternehmens zu dienen geeignet sind; nicht jedoch zu dem nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnispflichtigen Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen.