Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung von Bildung und Erziehung sowie die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke insbesondere durch: den Betrieb von Kindertagesstätten sowie sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII; die Konzeptionierung, Organisation und Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zu pädagogischen und sozialen Themen für alle an der Erziehung von Kindern beteiligten Personen; Aufbau und Unterhaltung von Einrichtungen der pädagogischen Bildung (z. B. pädagogische Fortbildung, Erzieher/innenschule); die Entwicklung und Durchführung von innovativen Konzepten zur Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis (z. B. Konzepte zur Sprachförderung und Antiaggressionstraining).