Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Förderung der Musik durch die Organisation und Durchführung der Brandenburgischen Sommerkonzerte in Schlössern, Kirchen und Klöstern der Mark Brandenburg, des weiteren die Denkmalpflege für den Erhalt und die Instandsetzung von Gebäuden, soweit in diesen Gebäuden Brandenburgische Sommerkonzerte stattfinden und die Gebäude in die Liste der geschützten Denkmäler des Landes Brandenburg eingetragen sind sowie die Förderung von musikalischen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.