Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsleistungen, die Vermittlung von Beratungsleistungen unter anderem Bereich IT, die Erbringung und Vermittlung von sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Dritte, die Gründung und Veräußerung von Tochtergesellschaften zum Zweck der Erbringung und Vermittlung von Beratungsleistungen sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens.