Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die kaufmännische und technische Verwaltung von Gebäuden und Liegenschaften, Facility- und Projektmanagement, Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie die Analyse und Bewertung von Grundstücken und Immobilien, jeweils unter Ausschluss der §§ 34a und 34c Gewerbeordnung.