Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungsverträgen, Bausparverträgen und Geschäftsbeziehungen sowie Finanzdienstleistungen unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz, die Unternehmensberatung und die Personalvermittlung.