Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Haus- und Grundbesitz sowie Hauswartungen, wobei Tätigkeiten gem. § 34 c Gewerbeordnung ausgeschlossen sind.
Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Betrieb von Gaststätten und Restaurants, die Durchführung von Eventveranstaltungen, das Catering sowie Kauf- und Verkauf von Gastronomiegeräten, Gastronomieartikeln und Gastronomiekonzepten.