Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis stets Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, insbesondere die Beratung von in- und ausländischen Unternehmen und Fachverantwortlichen in nationalen und internationalen Management- und Mediafragen sowie sämtliche damit einhergehende Serviceleistungen und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.