Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel, Vertrieb und Vermarktung von Waren aller Art, insbesondere von Rechten und Lizenzen, von Produkten und Inhalten aus Unterhaltung, Kommunikation, Informationstechnik, Hardware und Versandhandel (ausgenommen erlaubnispflichtige Handelstätigkeiten) sowie die Herstellung von Software, Medieninhalten und audiovisuellen Produkten.