Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Durchführung von Projekten zur Förderung der Jugendhilfe und Jugendfürsorge sowie zur Förderung mildtätiger Zwecke. Gegenstand ist weiterhin die Organisation und Durchführung von sozialen und kulturellen Dienstleistungen für hilfsbedürftige Menschen im Sinne des § 53 AO. Ferner: Die Förderung der Volks- und Berufsbildung durch Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote.