Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Ankauf, Verkauf, Vermittlung, Vermietung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden aller Art,
b) die Erstellung, Modernisierung und Sanierung von Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie gewerblicher Immobilien als Bauträger im eigenen und fremden Namen sowie für eigene und fremde Rechnung,
c) Generalunternehmer- und Generalübernahmefunktion sowie technische Baubetreuung im eigenen und fremden Namen für eigene und fremde Rechnung.
d) Vertrieb von Wellness- und Gesundheitsprodukten.