Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Tuning-Artikeln, Ersatzteilen und Werkzeugen für Kraftfahrzeuge; der Handel mit Fahrzeugen aller Art; der Handel mit Gegenständen, die den EDV-Bereich betreffen, den Erwerb und die Veräußerung von Telefonanlagen und von Artikeln aus dem Telekommunikationsbereich; das Erbringen von Dienstleistungen im IT-Bereich und in der IT-Technologie sowie sämtliche in den vorbezeichneten Bereichen maßgeblichen Gegenstände zu erwerben und zu veräußern; der Handel mit Gegenständen aller Art, sofern dieser keiner
gesonderten Erlaubnis bedarf.