Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften jeder Art einschließlich typisch und atypisch stillen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, ferner der Handel mit erlaubten Waren aller Art, speziell mit medizinischen Hilfsmitteln (Orthesen) und Bedarfsartikeln, schließlich auch die An- und
Weitervermietung von Gewerberäumen. Der Betrieb einer krankengymnastischen Praxis.