Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, Wartung, der Vertrieb und der Handel von Computer-Software, der Handel mit Computerhardware und Zubehör, elektrischen und elektronischen Geräten und Anlagen zur Telekommunikation, die Beratung Dritter zur Informationstechnologie sowie der Betrieb einer Werbeagentur. Genehmigungspflichtige Geschäfte sind ausdrücklich ausgeschlossen.