Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von kriminalistisch-betriebswirtschaftlichen Prüfungsaufgaben im Bereich Sonderprüfungen und forensischer Prüfungen zur Feststellung von vermögensschädigenden Handlungen und zur Mittelverwendungskontrolle in gerichtsverwertbarer Form;
Insolvenzprüfung sowie alle Hilfs- und Nebengeschäfte mit Ausnahme der Rechtsberatung;
unternehmensberatende Tätigkeit einschließlich der Präventionsberatung und der Aus- und Weiterbildung;
die Verwaltung von eigenen Vermögen;
die Ausführung von Hilfs- und Nebengeschäften aller Art hierzu.