Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vornahme von kaufmännischen Verwaltungsarbeiten jeder Art, auch Vermietung und Verpachtung, Büroarbeiten, Büroverwaltungen sowie der Eintritt in Drittgesellschaften oder die Tätigkeiten als Komplementärin nebst aller artverwandten Geschäfte.