Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten zu wirtschafts- und finanzwissenschaftlichen Fragen im Außenhandelsbereich, die Fortbildung von Ökonomen und Kaufleuten sowie von anderen an Außenhandelsbeziehungen beteiligten Akteuren auf dem Gebiet internationaler Handelsbeziehungen, die Beratung von in- und ausländischen Verbänden, Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie Ökonomen, Kaufleuten und von anderen an Außenhandelsbeziehungen beteiligten Akteuren auf dem Gebiet internationaler Handelsbeziehungen, Import-/Exportgeschäfte jeder Art, insbesondere zwischen Rußland und Deutschland.