Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Anmietung und Vermietung von Büroflächen, Betrieb eines Weiterbildungszentrums, Bereitstellung von Infrastrukturen, die zum Betrieb einer modernen Finanzkanzlei erforderlich sind, und Erbringung kaufmännischer und technischer Dienstleistungen. Die Gesellschaft führt keine Tätigkeiten aus, die nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) genehmigungspflichtig sind.