Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen und ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und deren Geschäfte führen. Die Gesellschaft kann ferner Beteiligungen an anderen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen im In- und Ausland erwerben, deren Geschäfte führen und selbst zulässige und genehmigungsfreie Dienstleistungen jeder Art erbringen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen und ihn zu fördern oder zu erreichen geeignet erscheinen.