Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien aller Art, die Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen, die Verwaltung von Grundbesitz aller Art sowie alle weiteren Tätigkeiten, die mit der Verwaltung von Grundbesitz üblicherweise verbunden sind, die Beteiligung als geschäftsführende Gesellschafterin an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsbereich.