Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die verlegerische Auswertung von Urheberrechten, die Betreuung und Förderung von künstlerischen Projekten, das Verlegen und die Produktion von Tonträgern und Bildtonträgern und alle mit dem Gegenstand des Unternehmens in Verbindung stehenden Geschäfte, wie Merchandising Veranstaltungen, Promotion und Marketing, soweit diese keiner Erlaubnis bedürfen.