| Gegenstand | Zweck des Unternehmens sind die Förderung der Jugendhilfe und Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Erziehung und Begleitung des Entwicklungsprozesses von Kindern im Alter von 8 Monaten bis zum Schuleintritt mit und ohne Förderbedarf als Beitrag zur Inklusion in unsere Gesellschaft, Unterstützung des Kindes durch Therapeutinnen und Therapeuten, Unterstützung des Kindes bei der Entfaltung der Persönlichkeit, bei Bedarf heilpädagogische und pflegerische Betreuung, halboffene und bereichsübergreifende pädagogische bzw. heilpädagogische Angebote, ganzheitliche Förderung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Sozialkompetenzen, Begleitung der Kinder und deren Familien bis zum Schuleintritt.
Zur Erfüllung ihrer Satzungszwecke arbeitet die Gesellschaft darüber hinaus planmäßig und dauerhaft im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen steuerbegünstigten Gesellschaften des Lebenshilfe Berlin Verbundes sowie dem Lebenshilfe Berlin e.V. zusammen.
Dazu bezieht die Gesellschaft im Unternehmensverbund Kooperationsleistungen im Sinne des § 57 Abs. 3 AO von der Lebenshilfe gGmbH, der Lebenshilfe Bildung gGmbH und dem Lebenshilfe Berlin e.V., nämlich Geschäftsführungs- und Managementleistungen, Gestellung von Sachmitteln,Verwaltungsdienstleistungen inklusive Buchhaltung und Controlling, Leistungen im Rahmen der Unternehmenskommunikation und Unternehmensentwicklung, Bildungsleistungen. |