Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Unternehmensgegenstand ist die Verwirklichung nachstehender Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind a) die selbstlose Unterstützung von Personen, welche infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aus wirtschaftlichen Gründen auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 AO). b) die Förderung der Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 AO).
Die Verwirklichung der Zwecke erfolgt insbesondere a) durch die Erbringung pflegerischer und sozialer Dienste, insbesondere im Bereich der ambulanten Pflege, der Betreuung und Rehabilitierung alter, kranker und behinderter Menschen, der Familienpflege sowie der häuslichen Krankenpflege; b) die Erbringung von ideellen Service- und Beratungsleistungen für juristische und natürliche Personen, die insbesondere im Bereich der sogenannten Eingliederungshilfen (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII) tätig sind.