Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Erstellung von städtebaulichen und planerischen Konzepten für Bauvorhaben jeder Art. Die Erstellung von wirtschaftlichen Konzepten für Bauvorhaben jeder Art, soweit dies nicht erlaubnispflichtig ist. Die Verwaltung von eigenem unbebautem und bebautem Grundbesitz.
Unternehmens- und Existenzgründungsberatung, soweit dies nicht erlaubnispflichtig ist. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten entsprechend § 34c der Gewerbeordnung werden nicht durchgeführt.