Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Bauträgern im Bereich der Projektierung und Vermarktung sowie die Vermarktung von Immobilien, insbesondere aus Bauträgermaßnahmen und Gewerbeimmobilien, die Vermittlung von Gebrauchtimmobilien und Baufinanzierungen sowie An- und Verkauf von Immobilien.