Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes in Fragen des Einkaufs, des CO-Branding, Merchandising und Sponsoring sowie die Förderung und Vermittlung von Kunden- und Lieferantenbeziehungen, Erbringung von Dienstleistungen jeder Art im Bezug auf den Unternehmensgegenstand sowie der Handel mit allen Waren des Hotel- und Gaststättengewerbes.