Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Reise-, Messe- und Business-Service, die Erbringung von Dienstleistungen und die Vermittlung von Wissenschaft- und Kulturaustausch, Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel mit Haushaltswaren, Souvenirs, Lebensmitteln, Baustoffen, EDV- und Elektronikgeräten, Produktionsanlagen und Ersatzeilen, Unternehmensberatung und Geschäftsvermittlung zwischen deutschen und chinesischen Unternehmen, Erwerb von Beteiligungen im Gastgewerbe, jeweils mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
Der Betrieb von Gaststätten (insbesondere China-Restaurants und China-Imbissbetrieben) nach Erteilung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen.