Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb, insbesondere von elektrischen und elektronischen Bauelementen, Komponenten und Systemen, die Vermietung und der Verkauf von Maschinen und Anlagen sowie die Vermittlung von Geschäften, soweit diese Tätigkeit nicht genehmigungspflichtig ist, und alle anderen Geschäfte, die dem Unternehmensziel zu dienen geeignet sind.