Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bewachung des Lebens fremder Personen, die Bewachung des Eigentums fremder Personen sowie die Bewachung von Grundstücken und Gebäuden gem. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung, Hostessendienste, Einzel- und Großhandel mit Textilien.