Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten und deren Verwaltung und von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie der Handel mit Hygiene-Schutzausrüstungen, insbesondere mit Gesichtsvisieren. Tätigkeiten im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung werden ausgeschlossen.