Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind ganz oder teilweise, allein oder mit Partnern die Entwicklung, Produktion, der Verleih und Vertrieb von Kino-, Fernseh-, Industrie- und Werbefilmen, die Erstellung von Content für die neuen Medien (Internet), auch wenn die genauen Bezeichnungen dafür heute noch nicht bekannt sind (Interaktive Inhalte) sowie die Durchführung von Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen.