Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und Verkauf von Grundstücken, die Projektentwicklung und Erschließung, die Planung und der Vertrieb von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die Realisierung von Bauvorhaben der verschiedensten Art, Ingenieurleistungen im Bauwesen. Die Betätigung erfolgt unter
dem Ausschluss der genehmigungspflichtigen handwerklichen Tätigkeiten und der genehmigungspflichtigen Tätigkeiten gemäß § 34c Gewerbeordnung.