Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Kunstwerken aller Art, die Organisation und Durchführung von Ausstellungen von Kunstwerken aller Art in den eigenen Ausstellungsräumen, in anderen Galerien, Ausstellungsräumen und auf Messen, ferner der Handel (Export/Import) und Vertrieb von Kunstwerken aller Art sowie die Förderung der kulturellen Beziehungen im künstlerischen Bereich zwischen Orient und Okzident.