Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten, Schaffung und Beantragung von Baurechten sowie Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen.