Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung und Geschäftsführung, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, an anderen Unternehmen, insbesondere der Wriezener Bahn & Co. Betriebs KG, ferner Verwaltung eigenen Vermögens, ferner Haus- und Grundstücksverwaltung unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Geschäfte gem. § 34 c GewO.