Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung
a) der internationalen Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens
b) des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung allgemein
c) der Kiminalprävention
d) der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und
e) der Erziehung sowie der Volksbildung.
Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens, des demokratischen Staatswesens, der Kriminalprävention, der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte und der Erziehung sowie der Volksbildung durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO.