Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Planung, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art, insbesondere Ausführung sämtlicher Tätigkeiten im Sinne der Vorschriften des § 34 c Abs. 1 Nr. 1. a) Gewerbeordnung (GewO) sowie § 34 c Abs. 1 Nr. 2. a) und b) GewO als Baubetreuer und/oder Bauträger.