Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken und deren Verwaltung sowie die Gründung und der Betrieb von entsprechenden Kommanditgesellschaften.
Der Gegenstand des Unternehmens umfasst auch Maklertätigkeiten, die dem § 34 c GewO unterliegen.