Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf und die wirtschaftliche Verwertung von Immobilien sowie Immobiliendienstleistungen wie z. B. Gebäudeaufmaße, Planungsleistungen etc., Tätigkeiten gem. § 34 c GewO, Bauleistungen, wie Mauer- und Betonarbeiten und Generalunternehmerleistungen für eigene Bauvorhaben sowie insbesondere für Bauvorhaben des bzw. der Gesellschafter als auch für Bauvorhaben Dritter.