Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
1.
für seine Mandanten Finanzierungen zu vermitteln,
Immobilien zu vermitteln und zu verkaufen sowie die kaufmännische Abwicklung von Immobilienprojekten einschließlich solcher Geschäfte, die der Erlaubnis gemäß § 34 c GewO bedürfen sowie dafür eine bundesweite bzw. internationale Vertriebsstruktur aufzubauen
2.
im Unternehmen ein Portfolio aus Immobilien aufzubauen und an seine Kunden sowie Mitarbeiter vorrangig Versicherungsprodukte jeglicher Art, Investment- und Immobilien-Fonds im Auftrag anderer Gesellschaften, die über eine entsprechende Genehmigung verfügen sowie sonstige Produkte aus der Finanzdienstleistungsbranche zu vermitteln.