Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohn- und Gewerberäume, Darlehen von Kreditinstituten im Europäischen Wirtschaftsraum, Vermögensanlagen mit Ausnahme von Finanzinstrumenten nach dem Kreditwesengesetz und die Vermittlung von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Kommanditgesellschaften mit Ausnahme von Aktien;
die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und im fremden Namen für fremde Rechnung.