Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und das Errichten von Immobilien auf gesellschaftseigenen Grundstücken unter Verwendung gesellschaftseigener Finanzierungsmittel, der Verkauf von Immobilien und die Verwaltung von Immobilien, die Vergabe als Generalübernehmer von Bauleistungen und Nebenbautätigkeiten auf eigene und fremde Rechnung, die Vergabe von Mietgarantien, ausgenommen genehmigungspflichtige. Beteiligung an anderen Unternehmen, ferner der Verkauf und der Handel mit Kunstgegenständen, der Betrieb einer Künstleragentur, ausgenommen genehmigungspflichtige Tätigkeiten.