Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Gebäuden und Grundstücken für Dritte, die Errichtung, Vermietung und Verwaltung eigener Gebäude sowie der Betrieb von Ferienwohnanlagen. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die § 34 c der Gewerbeordnung unterliegen