Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung und Bereitstellung von ambulanten und stationären Betreuungs- und Dienstleistungen für hilfebedürftige Personen im Sinne des § 53AO nach den Rechtsgrundlagen des § 75 SGB Xll i.V.m. § 67 SGB Xll, die dazu beitragen sollen, die soziale Situation der betreffenden Personengruppen zu verbessern. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. lhr Geschäftsbetrieb ist nicht auf die Erzielung eines Gewinnes gerichtet. Etwaige Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter erhalten bei ihren Ausscheiden oder der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der Steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile zurück. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.