Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung von Tonträgerproduktionen sowie die Beteiligung an solchen Produktionen und der Erwerb an Rechten, insbesondere Urheber-, Leistungsschutz- und Nutzungsrechten, für Werke der Tonkunst und der Literatur deutschen und/oder ausländischen Ursprungs, - die Übertragung von Rechten an solchen Werken, - die Herstellung und der Vertrieb von mechanischen Vervielfältigungen, - der Erwerb und die Verwertung von Lizenzrechten aller Art einschließlich Merchandisingrechten, - sowie die Organisation und Durchführung von Auftrittsveranstaltungen mit Künstlern und von Promotionsveranstaltungen.